Regelleistung

Regelleistung
Re|gel|leis|tung, die:
1. in der Sozialversicherung gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung der Kranken- u. Rentenversicherung.
2. (DDR) immer wieder erbrachte gleichartige Dienstleistung.

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Re|gel|leis|tung, die: 1. in der Sozialversicherung gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung der Kranken- u. Rentenversicherung. 2. (DDR) immer wieder erbrachte gleichartige Dienstleistung.

Universal-Lexikon. 2012.

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